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Visa Thailand
Thai Konsulate




 
Visaangelegenheiten
 

   
 

Jeder Ausländer, der in das Königreich Thailand einreisen möchte, benötigt ein gültiges Einreisevisum. Bestimmungen zu Ausnahmeregelungen können bei der Visaabteilung des Generalkonsulats erfragt werden.

Alle Visaarten werden nach dem angegebenen Besuchsgrund ausgestellt. Dieser muss durch Belegdokumente eindeutig nachgewiesen werden. Fehlende Dokumente führen zwangsläufig zu Verzögerungen oder gar zur Ablehnung.

Die Visa, die vom Generalkonsulat ausgestellt wurden, gelten zwar für Thailand und müssen innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung verwendet werden. Die Einreise in das Land wird jedoch vor Ort vom Immigration Office Thailands gewährt und kann trotz eines gültigen Einreisevisums vom Immigration Office Thailands abgelehnt werden.

Die Länge des Aufenthalts wird ebenfalls vom Immigration Office Thailands (beginnend mit dem Einreisedatum) nach der Art des Visums festgelegt.


Der Antrag muss persönlich abgegeben werden. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 3 Werktage, und der Reisepass muss persönlich abgeholt werden.

Das Generalkonsulat kann zur Zeit keine Visa-Anträge per Post bearbeiten und möchte an dieser Stelle auf die Möglichkeit hinweisen, bei den Honorargeneralkonsulaten in Essen und München und bei den Honorarkonsulaten in Karlsruhe und Hamburg Visa persönlich und dort insbesondere auch per Post zu beantragen.

  1. Jeder Antragsteller benötigt unabhängig von seinem Alter ein Antragsformular, das ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

  2. Mit dem Antragsformular sind folgende Dokumente vorzulegen:
    • Reisepapier (Reisepass/Reisedokument), das am Tag der Ankunft in Thailand noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Es ist hierbei zu beachten, dass ein Kinderausweis nicht akzeptiert wird.

    • ein aktuelles Passfoto
    • eine Kopie des Flugtickets/eine Reisebuchungsbestätigung (dies gilt auch für ein Transit-Visum) sowie eine Hotelreservierung

    • Belegdokumente, die den Zweck des Aufenthalts deutlich machen:
      • ein Brief des Arbeitgebers oder Geschäftspartners in Thailand (im Fall einer Geschäftsreise). Der Brief, der unbedingt an das Thailändische Generalkonsulat addressiert sein muss, muss u. a. eine Kostenübernahmeerklärung enthalten.

      • eine Heirats- bzw. Geburtsurkunde (z. B. im Fall einer Ansiedlung mit thailändischen Ehegatten/Kindern/Eltern in Thailand)

      • Rentenbescheid
      • Weitere Dokumente je nach Bedarf und Erforderlichkeit
    • Gesundheitsvoraussetzungen (Änderungen vorbehalten): Personen, die aus einem Gelbfiebergebiet kommen (bzw. aus der Reise in diesem Gebiet zurück gekommen sind) oder ihren Wohnsitz in einem Gelbfiebergebiet haben, benötigen zum Antrag auf ein Visum und zur Einreise nach Thailand ein gültiges internationales Gesundheitszeugnis.

  3. Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig (s. u.)


Visagebühren sind direkt bei der Antragsabgabe in BAR zu entrichten und können im Fall des Nichterteilens des Visums nicht zurück erstattet werden. Ab dem 01. April 2008 gilt die neue Gebührenerhebung.




  • Bürger folgender Länder dürfen sich als Touristen bis zu 30 Tage ohne Visum in Thailand aufhalten: Australien, Bahrain, Belgien, Brasilien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechland, Hong Kong, Indonesien, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kuwait, Luxemburg, Malaysia, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Peru, Philippinen, Portugal, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Südafrika, Türkei, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigte Arabische Emirate und Vietnam.
  • Bürger folgender Länder dürfen ein Visum (Transit) am Immigration Checkpoint bei der Ankunft in Thailand für eine Aufenthaltsdauer von maximal 15 Tagen beantragen: Bhutan, China, Indien, Kazakhstan, Malediven, Mauritius, Polen, Tschechische Republik, Saudi Arabien, Ungarn, Ukraine, Russland, Oman und Zypern.
  • Inhaber eines Stand-by-Tickets sind immer visapflichtig.
  • Bürger anderer Länder (außer Deutschland), die beim Generalkonsulat ein Einreisevisum beantragen möchten, müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland besitzen, die nach der Beendigung des Aufenthalts in Thailand die Rückreise nach Deutschland ermöglichen kann.
  • Es wird darauf hingewiesen, auf das Datum der Einreise und der Ausreise, die das Immigration Office bei der Ankunft in Thailand in den Reisepass eingetragen hat, zu achten. Illegale Einreise und verspätete Ausreise sind strafbar und können mit Geldstrafe und Freiheitsentzug geahndet werden.
  • Die Verlängerung von Visa kann beantragt werden bei: Immigration Office Thailands
    50 Soi Suan Plu, South Satorn Rd., Yannawa, Bangkok 10120
    Tel.+66-2-287 3101 bis -3110, Fax +66-2-287 1310 Verlängerung von Business-Visa und Arbeitserlaubnissen für Geschäftsreisende und Investoren ist möglich bei: One-Step Service Center
    Krisda Plaza, 207 Rachadapisek Road, 3rd Floor, Dindaeng, Bangkok 10310
    Tel. +66-2-693-9333 bis -9339


Visaarten
  • Transit-Visum
  • Tourist-Visum
  • Immigrant-Visum
  • Non-Immigrant-Visum:
    • "O": mit thailändischen Staatsbürgern verheiratet (unter Vorlage der Heiratsurkunde)

    • "O": ehemalige thailändische Staatsbürger und deren Ehepartner (unter Vorlage der Heiratsurkunde und Nachweis der thailändischen Herkunft )

    • "O": Kinder thailändischer Staatbürger (unter Vorlage der Geburtsurkunde)

    • "O": Rentner (unter Vorlage des Rentenbescheids)

    • "B": Geschäftsreisende (Kostenübernahmeerklärung der Firma mit Angabe des Aufenthaltszeitraums; bei mehr als 15 Tagen Aufenthalt eine Kopie der Arbeitserlaubnis bzw. des Arbeitsvertrags)

    • "ED": Schüler (eine Aufnahmebestätigung der Schule in Thailand); Studenten (Certificate of Eligibility for Non-Immigrant-Student-Form NIS); Dozenten/Professoren (Certificate of Eligibility for Non-Immigrant Lecturer-Form NIL); Lehrer (Bestätigung der Schule in Thailand )

    • "M": Filmproduzenten (bestätigte Drehgenehmigung der Film Board Commission of Thailand): Journalisten und Berichterstatter (Genehmigung des Thailändischen Außenministeriums - Ministry of Foreign Affairs, Press Division)

 


Die Thailändische Botschaft in Berlin und die Honorarkonsulate und -generalkonsulate bearbeiten die per Post eingegangenen Visaanträge:

Königlich Thailändische Botschaft in Berlin
Lepsiusstrasse 64/66,
12163 Berlin
Tel. 030-79 48 10
Fax 030-79 48 15 11

Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Essen
Rüttenscheider Str. 199
45131 Essen
Tel. 0201-959 79 334
Fax 0201-959 79 445

Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in München
Prinzenstr. 13
80639 München
Tel. 089-168 97 88, 168 97 89
Fax 089-130 711 80

Königlich Thailändisches Honorarkonsulat in Hamburg
An der Alster 85
20099 Hamburg
Tel. 040- 248 391 18, 248 391 19
Fax 040-248 391 15

Königlich Thailändisches Honorarkonsulat in Stuttgart
Pforzheimer Str. 381
70499 Stuttgart (Weilimdorf)
Tel. 0711-226 48 44
Fax 0711-226 48 56

 

Antragsformular






 
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