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THAILAND

Thailand Vaterschaftsanerkennung
bei der deutschen Botschaft | Thailand
Passantrag | Familienzusammenführung



Wir fertigen auch beglaubigte Übersetzungen deutsch-thailändischer Dokumente
für die Vaterschaftsanerkennung bei der Deutschen Botschaft in Bangkok.

Folgende Unterlagen sind im Original mitzubringen:

       Kind:                                                Kindesmutter:
       Reisepass (falls vorhanden)                   Reisepass
       Geburtsurkunde                                  Hausregisterauszug
       Hausregisterauszug                              Aktuelle Familienstandsbescheinigung                                                                Aktuelle Bescheinigung vom Zentralregisteramt in Bangkok
                                                               falls geschieden (alle Vorehen, wenn vorhanden):
                                                               Scheidungsregister (Khor. Ror. 6)
                                                               bei verstorbenem Ehegatten auch:
                                                               Heiratsregister (Khor. Ror. 2) und Sterbeurkunde

Haben die Kindeseltern nach der Geburt ihres Kindes die Ehe miteinander geschlossen, so
müssen die thailändische Heiratsurkunde Khor. Ror. 3 und das Heiratsregister Khor. Ror. 2
vorgelegt werden!


Die thailändische Geburtsurkunde des Neugeborenen ist dem Standesbeamten vorzulegen, damit
der Name in das Heiratsregister Khor. Ror. 2 eingetragen werden kann.

Alle genannten Unterlagen mit je 2 Kopien müssen vorher in die deutsche Sprache übersetzt und
ohne Termin bei der Botschaft in Bangkok eingereicht werden.

Sie werden von der Botschaft telefonisch benachrichtigt, sobald ein fester Beurkundungstermin
vorliegt, bei dem die Kindeseltern persönlich erscheinen müssen.

Erst nach der Vaterschaftsanerkennung kann nun ein deutscher Reisepass für das Kind bei
der Deutschen Botschaft in Bangkok beantragt werden. Durch den Erwerb der deutschen
Staatsangehörigkeit
des Neugeborenen kann die Kindesmutter gleich einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, selbst wenn sie bis zu dem Zeitpunkt keinen Nachweis
von Zertifikat A1 besitzt.


Alle Unterlagen mit Übersetzung in die deutsche Sprache. Eine Legalisation ist in den
meisten Fällen nicht erforderlich. Es gibt aber immer wieder Ausnahmen.

Die Notwendigkeit einer Legalisation durch die Botschaft hängt von
der Entscheidung des zuständigen Ausländeramtes in Deutschland ab.



 

 

Quelle :   

Übersetzungsbüro Surapricha Sutham & Christian Hink
Bangkok - Jesteburg - Stade - Hamburg
www.thai-uebersetzen.de


 




 



 

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