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  Adoption thailändischer Kinder
 





 

 


Adoption thailändischer Kinder

 



 

 

Wenn Sie ein thailändisches Kind, sei es ein Kind aus einem Waisenhaus oder die Kinder bzw. Nichten oder Neffen Ihres thailändischen Ehepartners, adoptieren möchten, müssen Sie sich zunächst mit der Adoptionsstelle (bei den Landesjugendämtern) in Verbindung setzen. Sie werden von jener Adoptionsstelle u. a. in der Vorbereitung des Antrages und der erforderlichen Unterlagen unterstützt.

Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen wird von da aus an das "Department of Social Development and Welfare" von Thailand, das für die Adoption von thailändischen Kindern zuständig ist, weiter geleitet.

Einen kurzen Überblick über das Adoptionsverfahren können Sie ansehen sowie Einzelheiten über das Adoptionsverfahren vom "Department of Social Development and Welfare" Thailands. Diese sind nur in englischer Sprache verfügbar.


Kontaktstellen für Adoptionsfragen

Deutschland

Bundeszentralstelle für Auslandsadoption
Adenauer Allee 99 - 103, 53113 Bonn
Tel.: +49 (0)228 99 410 - 5414, 5415
Fax: +49 (0)228 99 410 - 5402
E-Mail: auslandsadoption@bfj.bund.de
Webseite:
www.bundesjustizamt.de (Bundesamt für Justiz)
Unter der Rubrik "Zivilrecht" finden Sie Information über Auslandsadoption.


 

Thailand

 

Child Adoption Centre
Department of Social Development and Welfare
255 Rajavithi Road
Bangkok 10400
Tel.: +66(0)2 354 7509, +66(0)2 354 7515, +66(0)2 644 7996
Fax: +66(0)2 354 7511
E-mail: adoption@lox.info.co.th
Website:
www.adoption.dsdw.go.th


 

 


 

 


 
 
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